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Kennzeichen versetzen

BlackPearl
  • Themenstarter
BlackPearl's Lupo

Ich hab ja auch noch eine zweite wenns ist dann bau ich eben auch hin und her wenn es dem tüv nicht passt ! will ja eh nur das hintere kennzeichen versetzen



gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    ich habs ja auch vorn und auch hinten nach rechts versetzt.. polizei und auch tüv -> nein :(

    danke fuer die bestaetigung.
    ich wusste doch, da war was.

    gruss,
    tom


    So war grade mal kurz bei Tüv / Dekra und habe mal so nen
    Hampelmann gefragt ... der hat mich ganz komisch angeschaut ...

    Vorne 20cm von der Unterkante bis zum Boden ,
    hinten 30cm ... und auf die Beleuchtung achten ...
    hinten nur mittig es sei denn es gibt ne Ausnahmeregel für
    das Auto

    vorne und hinten darf es einen besitmmten +/- Winkel nicht über oder unterschreiten



    Nach STVZO § 60 gibt es keine zwingende Vorschrift, dass das Kennzeichen mittig sitzen muß. Es ist nur ein Sichtwinkel von 30 Grad bzgl. der Fahrzeugmitte nach links und rechts einzuhalten. Das Kennzeichen darf maximal 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Weiterhin darf das Kennzeichen nicht über die Fahrzeugbreite hinausreichen. Natürlich darf ein Kennzeichen auch niemanden gefährden.


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