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LSD Doors am Lupo

Zitat:

auszug aus ihre Geschäftbedinungen

(1) Das Einstellen einer Ware in die eBay-Auktion stellt bereits ein bindendes Angebot von der Firma LoonyTuns GmbH dar.


Richtig, jeder Kaufvertrag ist bindend. Wird der Vertrag aber angefochten, dann ist das so als sei kein Vertrag zustande gekommen. Hatte das mal in einer Vorlesung, wenn es dich interessiert, dann steht das hier auch nochmal zusammengefasst:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

  • Das ganze ist da um den Verkäufer in solchen Fällen zu schützen, ist ja klar, dass er daran kein Interesse haben kann.

    PS: Aber nicht dass hier demnächst jeder die geschlossenen Verträge meint anfechten zu können. Der andere könnte ein Recht auf Schadenersatz haben. Steht aber auch alles im Text



  • Holger-R32
    • Themenstarter
    Holger-R32's Lupo

    Es soll ein einstellungsfehler von Ebay sein und ich soll den Kauf abbrechen,und sie nicht negativ bewerten,und einen 20 Euro gutschein bieten sie mir an .Wenn ich was von Ebay offiziell bekomm dann seh ich das ein.


    Zitat:

    Wenn ich was von Ebay offiziell bekomm dann seh ich das ein.


    Nimm einfach das Angebot an und fertig. 20 Euro sind fair, denn selbst darauf hättest du keinen Anspruch.
    Zu:
    Zitat:
    Das Einstellen einer Ware in die eBay-Auktion stellt bereits ein bindendes Angebot von der Firma LoonyTuns GmbH dar.

    Das macht die Firma nur um auf Nummer sicher zu gehen, denn ein wirksammer Kaufvertrag benötigt Angebot und Annahme des Angebotes. Wäre das ganze jetzt z.B. eine Zeitungsanonnce, dann müsste man das"Angebot" als (Achtung Angeber-Fremdword-BlaBla-Modus)"Invitatio ad offerendum" verstehen, soll heißen, Einladung zur Angebotsabgabe. Dann würde erst deine Gebotsabgabe ein Angebot darstellen und der Händler müsste es noch annehmen. Das ist aber bei Ebay sowieso nicht der Fall, bei Angeboten hier im Forum z.B. aber schon.



    Holger-R32
    • Themenstarter
    Holger-R32's Lupo

    Hey mal im Ernst was anderes hab ich darauf net erwartet,will mal sehen wie die reagieren.Ich werd auch nix weiteres machen ist mir zu blöd .Hast ja recht


    Das Angebot ist nichtig und man würde, sollte es denn vor Gericht gehen weder Anspruch auf Ware noch Schadensersatz bekommen. Dabei handelt es sich um einen Erklärungsirrtum:
    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Mal ganz davon abgesehen, wie armselig es denn wäre, bei einem doch ziemlich eindeutigen Preisirrtum, das ganze noch einzuklagen. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass es versucht wird.

    Nur als Beispiel: Es gab mal einen Ebayverkauf eines Porsches und ganz offensichtlichem Irrtum. Statt Startpreis wurde hier Sofortkauf gewählt. Nichtsdestotrotz hat es sich der Käufer nicht nehmen lassen, dagegen zu klagen...Die Klage wurde natürlich abgewiesen.


  • Holger-R32
    • Themenstarter
    Holger-R32's Lupo

    So hab mit der Firma gerade telefoniert das war ein Fehler von Ebay ,haben uns geeinigt.Also nix mit billigen LSD Türen .Naja egal will da kein Fass aufmachen kann jedem mal passieren


    Admin kann zu oder Löschen danke!


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