Zitat:
auszug aus ihre Geschäftbedinungen
(1) Das Einstellen einer Ware in die eBay-Auktion stellt bereits ein bindendes Angebot von der Firma LoonyTuns GmbH dar.
Es soll ein einstellungsfehler von Ebay sein und ich soll den Kauf abbrechen,und sie nicht negativ bewerten,und einen 20 Euro gutschein bieten sie mir an .Wenn ich was von Ebay offiziell bekomm dann seh ich das ein.
Zitat:
Wenn ich was von Ebay offiziell bekomm dann seh ich das ein.
Das Einstellen einer Ware in die eBay-Auktion stellt bereits ein bindendes Angebot von der Firma LoonyTuns GmbH dar.
Hey mal im Ernst was anderes hab ich darauf net erwartet,will mal sehen wie die reagieren.Ich werd auch nix weiteres machen ist mir zu blöd .Hast ja recht
Das Angebot ist nichtig und man würde, sollte es denn vor Gericht gehen weder Anspruch auf Ware noch Schadensersatz bekommen. Dabei handelt es sich um einen Erklärungsirrtum:
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Mal ganz davon abgesehen, wie armselig es denn wäre, bei einem doch ziemlich eindeutigen Preisirrtum, das ganze noch einzuklagen. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass es versucht wird.
Nur als Beispiel: Es gab mal einen Ebayverkauf eines Porsches und ganz offensichtlichem Irrtum. Statt Startpreis wurde hier Sofortkauf gewählt. Nichtsdestotrotz hat es sich der Käufer nicht nehmen lassen, dagegen zu klagen...Die Klage wurde natürlich abgewiesen.
So hab mit der Firma gerade telefoniert das war ein Fehler von Ebay ,haben uns geeinigt.Also nix mit billigen LSD Türen .Naja egal will da kein Fass aufmachen kann jedem mal passieren
Admin kann zu oder Löschen danke!