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Federn

GI-Joe
  • Themenstarter
GI-Joe's Lupo

Auch wenns schon oft besprochen wurde..muß man denn nun die HR Federn 30mm eintragen lassen?
http://cgi.ebay.de/H-R-Tieferlegungsfedern-30mm-vorne-hinten-neu-VW-Lupo_W0QQitemZ200427212658QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?hash=item2eaa648f72&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1



Ja musst du... Hatte auch erst gedacht ich bräuchte nicht aber der TüVer meines Vertrauens hat mich eines besseren belehrt... Zumal es dazu auch nur ein Teilegutachten gibt und keine ABE mehr


gelöschtes Mitglied

    Mit original Lupo-Felgen nicht mit anderen Felgen ja.



    Falsch.... es gibt nur ein Teilegutachten und keine ABE.. Also müssen sie immer eingetragen werden.


    gelöschtes Mitglied

      Habt ihr wohl rechte, dachte bisher immer die hätten ne ABE?


      So wie Viper es sagt ...

      Ganz einfache Regel ...
      Liegt eine ABE mit bei den Sachen, sollte man nur einmal lesen wie weit man den ABE Bestimmungen nach kommt. Evtl. Serienzustand ect. Aber "Normal" braucht man dann nicht zum Tüv.

      Liegt ein Teilegutachten dabei, muss man es eintragen lassen. Es ist eine "Einfache" Eintragung. Daher Preislich zu ertragen.

      dann gibt es noch die Teile die nichts haben. Das sind dann Teile wo man zum Tüv muss und sehen muss ob man es mit einer 21 Sondereintragung hin bekommt .. auch sehr teuer das Spiel.

      Gruß
      Wolf


      gelöschtes Mitglied

        Also auf der Seite von H&R hab ich auch nix gefunden.
        Aber warum verkaufen die zig Shops angeblich mit ABE?
        [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



      • Na ich gehe davon aus das die ABE dann nur greift wenn du mit Serienbereifung und Original Felgen fährst. Das ist ja das was ich meinte ..lese dann erst einmal die Bestimmungen der ABE durch.

        Gruß
        Wolf


        Zitat:

        Falsch.... es gibt nur ein Teilegutachten und keine ABE.. Also müssen sie immer eingetragen werden.


        sag ich doch

        @Mara
        Für die Federn gabs von H&R auch mal ne ABE das stimmt.. Aber vor zwei oder drei Jahren haben die angefangen die Federn nur noch mit Teilegutachten zu verkaufen und seitdem müssen die grundsätzlich vom TüVi abgenommen werden egal mit welchen Felgen oder Bereifung....

        Warum das geändert wurde konnte mir allerdings leider keiner sagen.



        Zitat:

        Falsch.... es gibt nur ein Teilegutachten und keine ABE.. Also müssen sie immer eingetragen werden.


        Falsch, ich hatte ne ABE dabei.

        Zitat:
        Na ich gehe davon aus das die ABE dann nur greift wenn du mit Serienbereifung und Original Felgen fährst. Das ist ja das was ich meinte ..lese dann erst einmal die Bestimmungen der ABE durch.


        Jo, dank der anderen Felgen habe ich die Federn auch direkt eintragen lassen.
        Gruß
        Philipp

        EDIT:
        Ich habe die ABE noch gefunden:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

      • lupotreff.de
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