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GTI- Heckleuchten

Böhmie
  • Themenstarter
Böhmie's Lupo

mannnnnnnnnn
da stand doch aber och
"Der Tüv Nord hatte nichts zu beanstanden."
is doch alles ****** :(



regel 1:
glaube keinem ebayer!

regel 2:
dem wuerd ich derart in den hintern treten, dass ihm die milz zu den augen rausklingelt und er die dinger entweder erst gar nicht versendet oder zuruecknimmt.

regel 3:
ein blinder tuev-pruefer ist kein freifahrschein.
die teile sind maximal illegal und bleiben es.

gruss,
tom


ich habe auch lasierte rüllis auf meinem gti verbaut gehabt (siehe profil) die waren vom vorbesitzer montiert und der ist damit auch durch den tüv...der wohnte im raum hamburg...ist aber trotzdem illegal und ich bin bei mir auch nicht durch den tüv gekommen damit. obwohl das E-zeichen noch zu sehen war...die vom tüv sind aber nicht blöd...die wissen das das nur "durchscheint"



Wie siehts eigentlich mit Rückgaberecht aus?


Zitat:

Da Privat Verkauf kein Umtausch.

Kein Umtausch heißt auch keine Zurücknahme der Ware. Ist doch diese Regelung, dass Privatverkäufer keine Garantie auf ihr verkauftes Produkt geben müssen, wenn sie es nicht wollen...


Alles klar kenn die Auktion jetzt im detail nicht.
War nur ne Idee.


das gilt aber soweit ich weiß nur bei wahrheitsgemäßen angaben.bei falschangaben, die der Verkäufer zu vertreten hat ist er zur Rücknahme verpflichtet.Der Verkäufer hat dies dann nachzuweisen...ich würde sagen, dass er da rein rechtlich gesehen nicht rauskommt...


Der hat originale Lupo Leuchten lasiert, klar das ein E-Prüfzeichen noch drauf ist...
Sinnlos...durch das Verändern der leuchte erlicht die ABE...


in der beschreibung steht auch nicht das es gti rückleuchten sind,sondern das sie ähnlich wie gti rückleuchten sind

der hat somit keine falschen angaben gemacht, nur weiß man halt nicht ob es laminiert oda lasiert ist



ich meine mit den falschen angaben ja auch die tatsache, dass er sagt, dass sie tüvig sind...


Genau, das Sie tüvig sind ist ne falsche Angabe und somit Betrug...

Und, die orig. Lupoleuchten mit den dunklen Blinkern und Rückfahrscheinwerfern, sind wie schon gesagt nur am Cambridge, Windsor und GT Sondermodell verbaut wurden...


Böhmie
  • Themenstarter
Böhmie's Lupo

also ich muss ja mal sagen, habe die heute bekommen.......
egal ob lasiert oder lamiert, so ne schlechte verarbeitung, da siehste jeden "pinsel-strich"


Zurück schicken und fertig...GFeld zurück...Angabe falscher Tatsachen...
Die sind abgeändert und somit nicht mehr Tüvig...


Böhmie
  • Themenstarter
Böhmie's Lupo

ick schreib did mal so, oder?

"Hallo,
Sie haben mir gesagt, das die Rückleuchten vom TüV abgenommen wurden und StVo zugelassen sind,
mein TüV sieht das nun ganz anders.
Somit haben Sie mir falsche angaben gemacht und mir dieses verschwiegen, was ich persönlich nicht o.k. finde!"

zwecks "meines" tüv´s kann man ja mal ein wenig sich was ausdenken

geht did so?


zu not gehste zum tüv und lässt es dir bestätigen, dass wird dir jeder tüvi machen... zur not fährst zur polizei!


Böhmie
  • Themenstarter
Böhmie's Lupo

hm ok,
also habe dem das jetzt erstmal so geschrieben,
danke erstmal für eure hilfe !
Habe davon ja nun noch nicht soooo viel ahnung....!
Sobald was von ihm kommt, stehts hier drin


also meiner meinung nach hat der kerl nix falsches geschrieben!

er hat nicht geschrieben dass sie noch stvo zugelassen sind sondern nur dass das e-zeichen noch drauf ist und dass er halt mit den teilen letztes mal durch den tüv kam nicht mehr und nicht weniger

jemand anderes hat es schon geschrieben verbuch es als lehrgeld


Er muss doch aber auch dazu schreiben das sie nicht mehr STVZO zulässig sind!

das ist das endscheidene!


So wie er es schreibt ist es grundsätzlich eine Täuschung...


der hat es arglistig drauf angelegt, einen dummen zu finden.
in ebay ja auch nicht schwer.

wuerde dennoch mit allen mitteln ne rueckabwicklung betreiben.

gruss,
tom


Zitat:

Er muss doch aber auch dazu schreiben das sie nicht mehr STVZO zulässig sind!

das ist das endscheidene!


das entscheidende ist, ob er das wirklich muss!?

dass er einen dummen gesucht hat, is eh klar. der kerl weiß ganz genau dass die nicht mehr legal sind. und zumindest hat er nicht geschrieben, dass sie noch legal sind. ich seh hier nicht zwangsläufig eine täuschung aber ich bin ja zum glück auch kein jurist


tuerlich muss er schreiben, dass sie nicht legal sind.
das gilt fuer privatleute wie fuer haendler.
ich darf auch keine verbotenen lampen ohne hinweis verkaufen.

gruss,
tom


Böhmie
  • Themenstarter
Böhmie's Lupo

so ick hab ne antwort :'(
so ich hab geschrieben
"Hallo,
Sie haben mir gesagt, das die Rückleuchten vom TüV abgenommen wurden und StVo zugelassen sind,
mein TüV sieht das nun ganz anders.
Somit haben Sie mir falsche angaben gemacht und mir dieses verschwiegen, was ich persönlich nicht o.k. finde!
SIe sind zwar nicht zur Rücknahme verpflichtet,
aber bei falschangaben, die der Verkäufer zu vertreten hat ist er zur Rücknahme verpflichtet...!"


er schrieb zurück
"Ja hi.Ersteinmal bleiben wir gans ruhig.Ich hab nie Dir Gemailt das die leuchten vom Tüv abgenommen wurden.Und jeder weiss das , wenn man was an der Beleuchtung von seinem Auto verändert,das es nicht mehr der Stvo entspricht.Ich habe lediglich gesagt das der Tüv bei mir ein Auge zudrückt hat.Und Ich noch kein ärger bei einer Polizei kontrolle hatte.
also ich weiss daß das es ärgerlich sein kann,aber ein Risiko Fährt halt immer mit.
Ich bitte um dein Verständnis.Ich hab also definitiv keine falschen angaben gemacht.
Ich verbleibe so ."


nachdem du gans geworden bist... schicke ihm bitte nicht die Leuchten, sondern einen Duden.


die unklugheit mancher user ist echt erschreckend. wieso wird hier 4 seiten über die legalität illegaler leuchten diskutiert? (mal ganz davon abgesehen das die echt sehr bescheiden aussehen)
manchmal hab ich das gefühl es werden threads erstellt, um selbstbestätigung zu bekommen und ein "nein" oder "nein das geht nicht/ist nicht legal" wird nich akzeptiert. wozu fragt man dann überhaupt? um später zu sagen "die haben aber gesagt das geht... " ?

und mal so unter uns: welcher ebay händler würde einem nicht den himmel auf erden versprechen, wenn man dadurch seine ramsch ware kauf...

vielleicht mal drüber nachdenken.

Aze


sehr geil


Böhmie
  • Themenstarter
Böhmie's Lupo

@ Foxx
weil manch einer noch nicht so die ahnung davon hat und hilfe benötigen könnte ?!?


ahnung haben nur die, die sich informieren. wer diese bereitschaft nicht hat, kann keine ahnung haben.

ich denke du wurdest mehr als ausreichend in diesem thread darüber informiert. wenn du dem wissen der user nicht traust (was in foren nicht so abwägig ist) kann ich das absolut nachvollziehen. dann heißt es aber sich informationen vom profi zu holen. warum biste nicht zum tüv gefahren und hast dir im vorfeld informationen aus erster hand geholt?

hak es als lehrgeld ab und bau dir aus den dingern ne zimmerleuchte.

Aze


Zitat:

hak es als lehrgeld ab und bau dir aus den dingern ne zimmerleuchte.


oder verkaufe sie als NICHT TÜVIG! findest immer leute die sowas haben wollen!


wenn sie wirklich sone scheiß qualität haben wie er es beschrieben hat kauft die aber bestimmt keiner zu nem lohnenswerten preis...
ich würde sagen dass der verläufer da ganz schön an der grenze wandelt was seine aussagen angeht. ich denke es gibt juristen, die ihm arglistige täuschung zutragen würden und es gibt welche die sagen der käufer hatte sich a) besser informieren müssen/können und b) hätte er es sich anhand der halbseidenen aussagen denken können. wie ich das sehen hat der verkäufer aber nie ausdrücklich gesagt, dass sie zulässig sind.verneint hat er es aber auch nicht....dumm gelaufen würd ich sagen.


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