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Fahrerflucht in der Probezeit?

Battlecat
  • Themenstarter
Battlecat's Lupo

Hallo alle zusammen!
Das betrifft jetzt nicht mich und auch nicht meinen Lupo
Aber mein Cousin hat gestern beim Einparken ein anderes Auto laut eigener Aussage "berührt". Er ist dann ausgestiegen und hat nachgeschaut ob was ist, eigentlich sehr löblich, wenn der Esel nicht danach weitergefahren wäre weil seiner Einschätzung nach "nix war". Schön das er sich das Kennzeichen aufgeschrieben hat, aber seine Personalien hat er natürlich schön für sich behalten.
Blöderweise ist das vor der Berufsschule passiert und da haben ihn zwangsläufig 1-25 Schüler gesehen. Gestern stand dann die Polizei bei ihm vor der Tür.
Meine Frage, rein interessehalber, was passiert jetzt bei ihm? Er hat seinen Lappen gerade mal ein dreiviertel Jahr. Er macht jetzt einen auf dicke Hose, ihm passiert da schon nix, das bringt mich auf die Palme, diese LMAA-Einstellung. Wäre schön, wenn ihr mir schreiben könntet, was für Konsequenzen eventuell auf ihn zukommen, dann hab ich das für ihn weiß auf blau. Ich mag es, wenn ich meine Mitmenschen in Angst, Panik und Schrecken versetzen kann

Danke schon mal im Voraus!



gelöschtes Mitglied

    Würd auf nachschulung , verlängerte probezeit und vielleicht nen Fahrverbot mit Geldstrafe denken. so war es damals bei nem Kumpel ( auch in der Probezeit). hinzu kommen natürlich die kosten des Schadens...


    Hi,

    ich hab's grad mal gegoogelt und u.a. folgendes gefunden. Da werden sehr sehr ähnliche Fälle geschildert und auch das mögliche Strafausmass..

    Vll hilfts dir ja (auch wenn ich die Aktion ein bissl fies von dir find )
    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar




  • Greetz



  • Wenn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort festgestellt werden sollte, handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiederhandlung im Sinne von §§ 2 a StVG, 34 FeV, Anlage 12 zu § 34 der Fev.

    Das hat zur Folge, daß

    - ein Aufbauseminar anzuordnen ist,
    - sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert,
    - bei Nichtbefolgen der behördlichen Anordnung zur Ableistung eines Aufbauseminars, die FE zu entziehen ist.

    Eine Feststellung eines unerlaubten Entfernen vom UnfallOrt hat in der Regel zur Folge, daß die FE für mindestens sechs Monate entzogen wird. Eine neue FE ist erst dann zu erteilen, wenn das Aufbauseminar nachgewiesen wird.

    Widerspruch und Anfechutngsklage gegen die AO eines Aufbauseminars haben im Übrigen keine aufschiebende Wirkung.



    Dazu kommen sieben Punkte
    , eine Geldstrafe von ungefähr 1,5 Monatsgehältern (liegt im ermessen des Richters) ausserdem muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen und er bekommt halt das Aufbauseminar was zusätzlich ungefähr (je nach Region) 350€ kostet...


    paar punkte in Flensburg und ASF
    hab ich auch hinter mir gibt schlimmeres! is eher lustig^^


    Da scheint ja jemand ziemlich Stolz drauf zu sein... Für Fahrerflucht hab ich echt überhaupt kein Verständnis... Versetz dich doch mal in die Lage des Geschädigten... Ich glaub nich das du dich freuen würdest wenn irgendein Penner in dein Auto fahren würde!


    Leute die sowas machen,...sollte man 1. ihr Auto wegnehmen und 2. mal so richtig


    Ist mir auch schon passiert, da hat jemand mit seinem Firmenwagen gemeint, er müsste mit meinem Auto kuscheln. Das lustige war, das es bei einem Kollegen in Köln passiert und mir erst beim Tanken aufgefallen ist...ich direkt wieder hin und was wars...ein Sprinter (der hatte sogar noch meinen lack an den Radbolzen) ..Polizei gerufen die dann auch kahm, wobei der Typ auch noch meinte ob ich das nicht ohne Polizei regeln will. Da wäre mir fast der Kragen geplatzt, erst abhauen und dann so...zur Polizei meinte er, er hätte nichts bemerkt...ich kann nur sagen, es war ein Teurer spaß... Ermittlung wegen Fahrerflucht, 1000€ Schaden (bezahlte aber die Versicherung der Firma) und Punkte wird der auch bekommen haben...

    Also lustig fand ich das ganze nicht vorallem, wenn der Wagen schon weggewesen wäre, hätte ich ein Problem gehabt. Den Schaden hätte ich dann selber Tragen müssen. Will mal sehen wie lustig das dann noch ist..


    Battlecat
    • Themenstarter
    Battlecat's Lupo

    Kathi86: Fies? Ach nö, ich will ihm bloß mal die etwaigen Konsequenzen aufzeigen, da er ein riesen Brett vorm Kopf hat und meint, Herrscher über die STVO zu sein... O.o

    Ich versteh ihn halt einfach nicht. Der sitzt da vor mir, wie John Wayne und meint, wenn er sich bei dem Geschädigten entschuldigt, den Schaden begleicht, ist alles wieder gut... 18 Jahre, meint, alle Straßen dieser Welt gehören ihm und ihm passiert nix. Bin ja mal gespannt.
    Ich finde sowas gar nicht lustig, wegen so eines Autofahrers, der keinen A.... in der Hose hat, darf ich jetzt meine Heckstoßstange lackieren lassen, den Schaden zahlt mir keiner.



    Zitat:

    PU111: Entschuldige, du scheinst da etwas falsch verstanden zu haben.


    er meitn wohl eher ... ---> Freund_desLupos


    @Battlecat.. naja in gewisser Weise kann ich dich da auch verstehen... Wäre sein Verhalten "normal" wäre die Aktion nicht nett gewesen, aber unter solchen Umständen ("Herrscher über STVO") verdienen diese Menschen dann schon nen "Dämpfer"....


    Battlecat
    • Themenstarter
    Battlecat's Lupo

    @eumpeum: Schon geändert
    Habe versehentlich den Beitrag von Freund des Lupos überlesen *schäm*


    Stark... Hab gerade gedacht ich bin blöd weil ich dfas nirgendwo gelesen hab


    Battlecat
    • Themenstarter
    Battlecat's Lupo

    Also ich hab gerade mit meinem Cousin telefoniert. Der kommt wahrscheinlich mit einer Zahlung von 30 - 100 Euronen davon, die komplette Seite des anderen Wagens muss lackiert werden, das wird aber über die Versicherung laufen. Ansonsten passiert ihm (wahrscheinlich) nix. Keine Punkte, kein Führerscheinentzug, keine Probezeitverlängerung. Ich dachte immer, Fahrerflucht wird schärfer geahndet?!?!


    vielleicht hat der geschädigte gesagt, okay...war keine flucht...zeigen was so an...
    aber dann wär er verdammt doof...


    hab vor kurzem erst einen fall erlebt, der muss sogar sozialstunden schieben...


    Zitat:

    Schön das er sich das Kennzeichen aufgeschrieben hat, aber seine Personalien hat er natürlich schön für sich behalten.


    Selbst wenn man die Personalien hinschreibt ist es noch immer Fahrerflucht

    wenns ohne die polizei laufen soll bleibt einem nur eins übrig : warten


    Ich würde sagen du hast nun genug "blau auf weiß" für deinen "Kumpel" mit den "dicken Hosen".

    Ich schließe diesen Thread nun !


    Gruß
    Wolf


    lupotreff.de
    #19 - 04.03.2010wenn ein unerlaubtes entfernen vom unfallort festgestellt werden sollte, handelt es sich um eine schwerwiegende zuwiederhandlung im sinne von §§ 2 a stvg, 34 fev, anlage 12 zu § 34 der fev. das hat zur folge, daß * ein aufbauseminar anzuordne fahrerflucht bei probezeit geldstrafe unerlaubtes entfernen vom unfallort bei probezeit schaden über 1000 strafe probezeit unerlaubtes entfernen vom unfallort fahrerflucht schaden lackiert fahrerflucht ermittlung fahrerflucht kein schaden probezeit site:lupotreff.de probezeit fahrerflucht wann polizei vor der tür? fahrerflucht 1000€ fahrerflucht firmenwagen wegen fahrerflucht, nachschulung? fahrerflucht firmenwagen probezeit wieder etwas probezeit einger fahrerflucht nicht bemerkt wann wird fahrerflüchtling gefunden probezeit geldstrafe ? unerlaubtes entfernen vom unfallort nicht sichtbarer schaden fahrerflucht 1000€ sachschaden lustige polizeiregeln
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