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Wie breit darf man ?

V16CHRIS
  • Themenstarter
V16CHRIS's Lupo

Hallo,
Ich bin verunsichert...TTS Tuning in Wuppertal sagt das nicht mehr nur die Lauffläche der Reifen abgedeckt werden muss sondern das die ganze Felge abgedeckt werden muss...is da was dran ?



Wäre mir neu - es gibt ja auch einige Felgen, die nen nach außenstehenden Nabendeckel haben


Habe mal irgendwas gehört, das ab einem bestimmten Jahr das nicht mehr erlaubt ist,was eingetragen ist zählt weiter und bei neu eintragungen nicht mehr. Deswegen haben Audi Q7 usw so kleine Plastiklippen an den Radkästen. Lg



Ja ist jetzt leider so, hält sich aber auch nicht jeder Prüfer dran.

Ich habe Autos gesehen die dieses Jahr erst fertig wurden wo einiges raus steht! Mir selber wurde das beim Tüv aber auch so gesagt, was mich beim Lupo nun nicht stört da die Reifen eh im Radkasten verschwinden, hab den einfach weit genug gezogen...


Nach europäischem Recht muss die gesamte Felge abgedeckt sein, nach nationalem Recht nur die Lauffläche. Liegt allerdings im ermessen nach welchem Recht der prüfer einträgt.


mein prüfer meinte im sommer auch, dass es reicht die lauffläche abzudecken.
hilft dir aber nicht weiter. versuch es doch mal bei einem anderen tuning-stall.


gelöschtes Mitglied

    also ich hab mir da mal was zu rausgezogen:

    Es gelten und galten in Deutschland zwei Richtlinien zum einen die vorläufige Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen nach
    § 36a StVZO und die EG-Richtlinie 78/549/EWG (i.d.F. 94/78/EG).

    Nach der EG-Rili ist die gesamte Reifenbreite abzudecken, wobei die
    nationale Rili nur die Abdeckung der Profilbreite fordert.

    Es ist eine der beiden Regeln anzuwenden, wobei bei allen neueren
    Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung i.d.R. die EG-Richtlinie Anwendung
    gefunden hat.

    Es ist bei beiden Vorschriften über Radabdeckungen zu beachten, dass
    es nach §30C StVZO keine vorstehenden Außenkanten oder Fahrzeugteile
    geben darf. Diese trifft auch auf Felgen und insbesondere auf das
    Felgenhorn zu.


    Mein Prüfer hat mir das ganz einfach erklärt... Neuere Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung (steht meines wissens nach im Schein, müsste so ca. ab BJ. 2006 gewesen sein) müssen das Rad komplett abgedeckt haben.
    Ältere Fahrzeuge müssen das Profil/Lauffläche des Reifens abgedeckt haben. So ist mein Aktueller stand... hoffe ich konnte behilflich sein.


    V16CHRIS
    • Themenstarter
    V16CHRIS's Lupo

    Jo...danke hat auf jeden Fall weiter geholfen...muss dann mal auf das nationale Recht pledieren


    lupotreff.de
    #9 - 21.10.2011§ 36a stvzo und die eg-richtlinie 78/549/ewg § 36a stvzo und richtlinie 78/549 ewg man-vw forum rili 78/549/ewg &esrc=s&source=web&cd=3&ved=0cduqfjac&url=http://www.lupotreff.de/forum/t/23621&ei=nyciujatb4eztabd2oba&usg=afqjcneqjg1j9deopgcqkxvd7x-wqzhvuw wie breit geht es beim lupo mit reifen wie breit ist der lupo
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