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ta fahrwerk + felgen

tiger3310
  • Themenstarter
tiger3310's Lupo

hallo. habe mir einen neuen lupo gekauft.
bin mir nur nicht sicher ob ich da noch ein gutachten brauche.
er hat eine tieferlegung 60/40. diese ist im fahrzeugschien eingetragen und auch die felgen. von dem fahrwekr habe ich ein gutachten. brauche ich jetzt trotzdem noch ein gutachten für die felgen oder hat sich das erledigt ?



gelöschtes Mitglied
  • lupotreff.de Team

Allgm. gilt. Wenn du Felgen veränderst und zwar weg von den ab Werk zulässigen Maßen und/oder du eine Zubehörfelge eines anderen Herstellers kaufst, dann muss das ein Tüver abnehmen. Kaufst du ein Fahrwerk, gilt das gleiche. Ausnahme sind zB H&R 30mm Federn die NUR in Kombination mit Serienrädern eintragungsfrei sind.

Hast du beides, sprich andere Räder (abweichend von der Werksmaßen) und ein anderes Fahrwerk, egal ob Federn oder Komplettfahrwerk, so muss beides in Kombination vom Tüver abgenommen werden und auch so in der Abnahme schriftl. festgehalten werden.


tiger3310
  • Themenstarter
tiger3310's Lupo

na eingetragen in den schien ist alles. tüv hat er auch erst bekommen. weis nur nicht ob ich mir noch ein gutachten für die felgen holen muss. falls die mich mal kontrollieren nicht das was ist



gelöschtes Mitglied
  • lupotreff.de Team

Wenn du schwarz auf weiß eine Eintragung hast wo dein jetziges Fahrwerk mit deinen aktuell montierter Felgen in Kombination vermerkt ist, reicht das. Da musst du sonst nix mitführen!


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