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Problem

_-doNni-_
  • Themenstarter
_-doNni-_'s Lupo

Hey,undzwar hab ich mit ein paar alus fürn sommer gekauft.
Hab mir natürlich welche gekauft die in meinem alten fahrzeugbrief drin stehen.
Dann musste ich aber feststellen das die daten über die felgen nicht in dem neuen fahrzeugbrief stehn....
Komm ich besser ich lass die daten von dem alten in den neuen fahrzeugbrief übertragen,oder reicht es auch nur mit der ABE dahin zu gehen und die alus eintragen zu lassen,wie komm ich besser?
danke für eure hilfe



in den neuen fahrzeugbriefen stehen so wie so keine tüv-eintragungen mehr. die stehen jetzt nur noch im fahrzeugschein.


_-doNni-_
  • Themenstarter
_-doNni-_'s Lupo

Achso...also reicht das mit der abe dahinzufahren und sie einfach eintragen zu lassen.oder?Aber einfach nur die abe im auto liegen zu haben reicht net oder?
mfg dirk



gelöschtes Mitglied

    mach ne kopie des alten fahrzeugscheins, und hab die immer dabei falls die grünen was bemängel, die vorzeigen! so wurde es mir von meinem tüver gesagt. und zusammen mit der ABE müsste das dann gehen


    gruss

    manuel


    also eine abe gibts für felgen nicht. eine abe gibts nur für teile die nicht eingetragen werden müssen, bei denen reicht es wenn du die abe im auto mitführst. bei felgen hast du ein teilegutachten dabei. da steht drin welche auflagen erfüllt werden müssen damit die felgen auf dem auto gefahren werden dürfen. waren die schonmal eingetragen vorher?


    _-doNni-_
    • Themenstarter
    _-doNni-_'s Lupo

    so einfach is das,also lass ich den brief drin und dann die abe dazu...
    Aber ich hab grad geguckt,haut alles hin bis auf die ET...is das entscheident?
    Nein die felgen hab ich erst gekauft,die waren noch nich drauf..am besten ich fahr einfach mal zu dekra und mach mich kundig^^...

    mfg dirk


    gelöschtes Mitglied

      ja, ich dachte es ist genau die selbe größe bzw maße die schon im schein standen, dadurch ändert es sich, dann wirst wohl hinmüssen und se eintragen lassen


      _-doNni-_
      • Themenstarter
      _-doNni-_'s Lupo

      re reicht aber das ich die abe mitnehme zu denkta,ne?


      Also eine ABE gibt es für Alufelgen. Diese Tritt aber nur in Kraft wenn am Fahrwerk nichts gemacht wurde.. Also kann man sie ohne eintragung und nur mit den Papieren Fahren.



      nimmst das teilegutachten mit und den fahrzeugschein. eintragen kostet glaub ich 55€ wenns noch net teurer geworden ist


      _-doNni-_
      • Themenstarter
      _-doNni-_'s Lupo

      Alles klar,da werd ich morgen mal zur Dekra fahren.
      Danke für eure hilfe!Wird schon alles gut gehen hoff ich

      mfg dirk


      gelöschtes Mitglied

        boah, hier geht es ja wild durcheinander.

        @kobold:

        doch, klar gibt es abe fuer felgen!
        aber nur fuer sehr wenige, meist von atu. die meisten zubehoerfelgen haben ein teilegutachten dabei.

        @_-doNni-_:

        wenn du eine abe hast, stehen da auch daten drin.
        wenn felge und reifengroesse wie in der abe ist und der lupo dafuer erwaehnt ist, dann reicht diese abe aus. du musst dann weder den fahrzeugschein dafuer haben noch sonst etwas, nur die abe.

        wichtig dabei ist aber, dass eine felgen-abe nur gueltigkeit besitzt, solange das serienfahrwerk, serienlenkrad und keine distanzscheiben verbaut sind.

        du kannst natuerlich zur sicherheit dennoch bei einer pruefstelle nachfragen.
        und wenn du ne tieferlegung hast, dann anhand der abe eintragen lassen, kostet 35-45 euro (normale eintragung).

        gruss,
        tom


        _-doNni-_
        • Themenstarter
        _-doNni-_'s Lupo

        BEi meinem lupo ist auch noch alles serienmäßig.Das sind ja auch felgen von atu.
        Ich habe auch schon nachgelesen,es passt auch alles,also mein loop erfüllt ja alles.
        Da steht aber als bedingung : A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
        Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

        Das ist das eizigste was ich halt nicht erfülle...


        mfg dirk


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.

          klingt nach einer eintragung.

          Zitat:
          Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

          steht aber doch auch in der abe:
          dein fahrzeug + deine felgen + deine reifen.

          Zitat:
          Das ist das eizigste was ich halt nicht erfülle...

          tust du vermutlich doch...

          gruss,
          tom


          _-doNni-_
          • Themenstarter
          _-doNni-_'s Lupo

          Jo das steht alles in der ABE,da stehen ja alle fahrzeugtypen drin.
          Wenn du das jetzt so sagst klingt das logisch...
          Wo ich die komplett räder gekauft habe,stand ja auch dabei Keine TÜV vorführung erforderlich...
          Aber ich dacht halt weil nix in den papieren steht.
          Naja ma schauen vieleicht fahr ich bei der dekra nochmal vorbei.


          gelöschtes Mitglied

            fahr vorbei und frag, ob das ohne eintragung so fahrbar ist.
            wenn es ein serioeser pruefer ist, wird er dir das wohl bestaetigen.

            gruss,
            tom


            es gibt eine abe für felgen?!
            ok, dann sorry für die fehl-information...
            habe ich noch nie gesehen. gilt so eine abe dann nur wenn die reifengröße die selbe ist wie bei der serienbereifung?

            gruß tim


            gelöschtes Mitglied

              Zitat:

              habe ich noch nie gesehen. gilt so eine abe dann nur wenn die reifengröße die selbe ist wie bei der serienbereifung?

              nein, die gilt, wenn die reifengroesse exakt so ist, wie in der abe aufgefuehrt.

              gruss,
              tom


              _-doNni-_
              • Themenstarter
              _-doNni-_'s Lupo

              Abend,war heute bei dem netten TÜV menschen,und hab ihn gefragt.
              Er meinte das die ABE und eine Kopie der Alten papiere wo die reifengröße
              drin steht reicht voll aus.
              Aber danke für eure tatkäfitgen antworten!

              mfg dirk


              gelöschtes Mitglied

                na wunderbar.
                also, wie vorhergesagt, alles bestens.

                gute fahrt!

                gruss,
                tom


                Also die alten papiere brauchste nicht.. nur die ABE... Warum Sollte man denn zwei Scheine mitschleppen weil die schreibfaul geworden sind?


                _-doNni-_
                • Themenstarter
                _-doNni-_'s Lupo

                @ Viper :
                Du hast voll kommen recht,aber wenn mich die bullen anhalten,und die wollen den schein sehen und ich hab den net mit,da muss ich ihn nachreichen...
                Der TÜV mensch hat gesagt ich muss nicht,aber wenn ich ihn mithabe dann wird es nicht so eine rennerei..weißte?

                mfg dirk


                Ja wenne do nen pingeligen hast aber ich fínd es schwachsinnig... deswegen hab ich mir alles übertragen lassen in meinen Schein..


                gelöschtes Mitglied

                  wieso sollte der alte schein ueberhaupt helfen?
                  in der abe steht die rad-reifen kombination exakt drin, die gemaess der abe drauf sein darf.
                  da ist der alte und auch der neue schein egal, weil eben nur und ausschliesslich in der abe steht, was gefahren werden darf.

                  gruss,
                  tom


                  _-doNni-_
                  • Themenstarter
                  _-doNni-_'s Lupo

                  ja tom das versteh ich eigentlich auch nicht...steht ja auch alles in der ABE...aber er hat es extra betohnt das die bei einer kontrolle den fahrzeugschein sehen wollen,wo das drin steht...
                  Ich versteh es auch net..aber egal ich kopier den und heft ihn mit ab.

                  mfg dirk


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