danke schonmal an alle...
also dann sehe ich wohl das ich net wirklich weiter runter kann.. naja werde bördeln und dann mal schauen... mir ist er nämlich noch was zu hoch vorne...
weiß eigentlich einer den Kantenabstand von Radhauskannte und Straße bei nem 195/45 R15 Reifen?
würd mal gerne messen wie weit ich runter bin.
So also diese Tieferlegung hab ich jetzt.. nur Schleift er an den Kotflügelkanten.. die werden morgen gebördelt und dann mal sehen.. kann ich noch was tiefer wenn ich die 10er Platten runter nehme oder ist es dann nicht mehr wichtig...
denn so kann er nuur noch beim einlenken an die Kotflügelkante kommen aber ob ich das ohne Spurplatten verhindern kann weiß ich net.
Würde die Platten weglassen...die Räder tauchen sowieso nach Innen ein...
Platten weg, Bude tief..![]()
also hab es gerade ausgemessenn... das Fahrwerk istr aufs max eingestellt also kann ich net tiefer...
Hallo
Hab meinen heut mit dem Hiltrac Tiefer gelegt.Also die Tieferlegung ist schon heftig,werd aber sicherlich noch ein wenig höher drehen müssen wenn dann meine 16er drauf kommen.
Grüsse Holger
wie hoch ist denn der Mindestabstand beim Hiltrac zwischen Radmittelpunkt und Radhauskante?
Mahlzeit
So hab mal gemessen ich hab 28cm von Radmitte bis zur Kotflügelkante vorne und hinten ca 31-32.Gewinde ist bis zu den TÜV angaben runtergedreht.
Grüsse Holger
Ich habe mit meinen 16 Zoll Felgen vorn 30cm bis zur Kante, hinten 31...ohne Kanten umzulegen...mit 14Zoll Stahlfelgen hatte ich von 28cm und hinten 28,5cm von mitte bis Kante..da waren aber nur noch 5cm Luft von Lippe zur Straße, unfahrbar...
Ju da beim Lupo der Motor ziemlich tief hängt kann er leider auch nicht soooo weit runter...! Aber generell gilt nach Stvzo das der Mindest ABstand zwischen boden und Unterkante Lichtkegel midestens 50 cm betragen muss...wenn du die hast ist des schonmal ok...Ansonsten gilt seit Ende 2008 eine Neue STVZO Regel..die besagt nicht wie vorher minimum Masse An festen und beweglichen Teilen sondern nur noch Richtmasse..der Rest liegt im ermessen des Prüfers..! Fazit...Sagt nen Tüver das Auto ist nicht zu tief.. fähsrt du legal..solange die Regeln alle eingehalten sind..
greatzzz
das stimmt so nicht.... die werte stehen immer noch fest wie tief du maximal seindarfst... sonst wirste ja zum Verkehrshindernis wenn du um jedes Schlagloch fahren musst...
Da ich des auch beruflich mache..., bin ich schon oft belehrt worden..Aber hab vor kurzem einen ähnlichen FAll gehabt..! Und da haben Sie mir die überarbeitete Stvzo vorgelegt.. ! Was natürlich sein kann...das es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Nun ein Beispiel.. bei uns hier sind ein eintragen von Türen ohne Öffner generell unmöglich, hingegen die Tüver im OSten des absolut kennen und sich mit einer Notöffnung zufrieden geben.. Ich beschäfige mich schon seit nun etwa 2 Jahrenintensiv mit den Tüv Geschichten...Das lustige hierbei, die meisten Tüv Prüfer handeln anscheinend nicht Gesetztes oder Stvzo Konform..Da sieh es nicht besser wissen..! FRag mal einen Polizisten ob ein Auto mit Xenon einen Scheinwerferreinigungsanlage haben muss? Jeder wird wahrscheinlich sagen ja..! Auch quatsch...nun des ist nen Phenomen..Also bei uns hier in Rheinland Pfalz sind die Tüver.., die ich inzwischen sehr gut kenne sehr streng.. Hier halten sie eher an Richtmassen fest wie an allem anderen...gefällt hier nem Tüver dein gesicht nicht, haste Pech..!Als ich mit meinem ersten Airride mit 19(3) vorfuhr, wollten sie mir schon des Auto stillegen bevor Sie überhaupt die PApiere gesehen hatten..! Nun Fazit.. Die MEinungen gehen absolut ausseinander..Jedoch steht meist was ganz anderes in der Stvzo als bekannt..! grüsse..