es kommt drauf an was die versicherungen sage...
bzw hat der mensch der mir reingefahren ist seine schuld bestritten...
polizei haben wir auch nicht gerufen das heißt die situation is ganzschön blöd =/ er hat mich beim unfall beschuldigt und so...obwohl ich meiner meinung nach nichts falsch gemacht hab...da die ampel auf gelb gesprungen is und ich drüber gefahren bin was man ja darf...
im gegensatz zu ihm der beim stopschild nicht anhält...er meinte halt ich wär bei rot gefahren und hätte mindestens 70 drauf gehabt obwohl ich 50 bzw 55 gefahren bin...
mein auto is zudem nur teilkasko versichert...das heißt ich bekomm von meiner versicherung nix bezahlt =(
weiß aber nich wies bei teilschuld ist. ob ich da evtl was bezahlt bekomme...
mannnn ich hatte meinen lupo grade ins herz geschlossen
zu der ampelkreuzung...
es gab ampeln für leute die entgegengesetuzt in der richtung fahren...
also aud der vorfahrtsstraße...
er kam von rechts...da stand lediglich das stopschild und keine ampel...
deshalb kann der gute mann auch garnich gesehn haben ob ich bei gelb oder rot fhre weil er die ampel garnicht sieht...
Bei Teilschuld muß jeder einen Anteil am Schaden des anderen tragen.
bei gleicher Schuld (50% / 50%) trägt jeder (bzw. dessen Versicherung) die Hälfte des Schadens des anderen.
Bekommst du eine Teilschuld von 30%, zahls du 30% des Fremdschadens und bekommst 70% deines Schadens ersetzt.
wieso habt ihr denn keine polizei gerufen? ich rufe immer die polizei damit es nachher keinen stress wegen schuld usw gibt.
das mit der nicht gerufenen polizei frag ich mich auch. die hätten das aufgenommen und evtl auch was zur schuldzuweisung gesagt (aber nur evtl weil die es nicht entscheiden).
viel glück bei der sache....
gruß, mirko
Das hört sich alles ziemlich verfahren an.
Da Du wirklich planlos erscheinst, empfehle ich den sofortigen Gang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. Das kommt Dich bei der Schadenshöhe auf jeden Fall viel billiger als jedes andere Rumgemurkse. Selbst wenn Du die Haftungslage noch argumentiert kriegst, wirste spätestens bei der Schadensabrechnung aufs Kreuz gelegt.
Ganz abgesehen vom RechtsberatungsG möchte ich hier zur Sache ohnehin nix weiter sagen, da Du davon garantiert irgendwas in den falschen Hals bekommst und dann nur noch mehr Mist verzapft wird.
Nur so viel:
Die Polizei wird bei unklarer Beweislage zur Beweissicherung gerufen.
Wer Schuld hat, geht die Polizei gar nix an. Können die auch nicht entscheiden, weil die davon recht wenig Ahnung haben und dafür nicht zuständig sind. Das entscheidet dann ggf. ein Richter.
P.S.
Achja, den Beitag von Dooki löscht mal völlig aus dem Gedächtnis.
Den reinen Restwert gibt es nie ersetzt. Es stellt sich öfters die Frage, ob es Reparaturkosten oder nur den Wiederbeschaffungsaufwand gibt. Letzterer ist der Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Jede andere Abhandlung zu dem Thema füllt leider Seiten...
das wollte ich damit sagen
hast bilder von dem lupo? also ich mein vom schaden
oh man, gleich 2 Fehler auf einmal.
1. keine Polizei gerufen
2. zu erwähnen, die Ampel war noch Gelb
Sorry, daraus kann man nur lernen.
Hoffe, daß alles zu deinem Gunsten ausgeht.
mhh ich hoff es geht alles gut...
bin ja übern adac rechtsschutzversichert d.h anwalt ist jetz auch eingeschaltet...und ein gutachter guckt sich die ganze sache an.
dann werden denk ich mal die versicherungen und der anwalt mitentscheiden...
hier ein foto vom ganzen schaden...
http://www.lupotreff.de/data/uploa...umb/12259.jpg
das ist doch nicht so schlimm der unfall ich schick dir ne pn
Zitat:
das ist doch nicht so schlimm
schlossträger ist bestimmt hin, längsträger könnte auch was abbekommen haben
Auf jeden fall ist das bei weitem kein 4000 euro Schaden. Das lässt sich relativ schnell beheben wenn unter der haube nichts verzogen ist.
Zitat:
keine Polizei gerufen
Zitat:
soweit ich weiß kommt die trachengruppe erst ab einer bestimmten schadenhöhe überhaupt noch aus ihren löchern und dann hat man erstmal ne strafe wegen ner ordnungswidrigkeit am hals (glaub 75 EUR)
Die Schnittlauchbande hätte ich auf jeden Fall angebimmelt.
Wie willst du es ansonsten beweisen,das du über gelb und nicht über rot gefahren bist?
Ansonsten Glück Auf...
Die Polizei kann das für einen auch nicht "beweisen", die waren ja nicht dabei. Die können aber zum einen neutral mal anschauen, ob es irgendwelche Spuren gibt, die einen bestimmten Unfallhergang ausschließen / bestätigen und das festhalten bzw. den Unfallort vermessen.
Außerdem können sie die Angaben der Zeugen und Beteiligten aufnehmen. Wenn dann einer später davon abweicht, kann das die Glaubhaftigkeit seiner Angaben vor Gericht eher beeinträchtigen als wenn keine vorherige protokollierte Aussage vorläge.
Man kann das natürlich auch alles selbst vor Ort machen und sich so ggf. ein Verwarngeld seitens der Polizei sparen oder die genannten 35 Euro. Wenn man aber selbst noch nen bissl zu sehr durch den Wind ist, dürfte das keine kluge Entscheidung sein. Jeder Fehler bei der Beweissicherung fliegt einem nämlich später ev. gnadenlos um die Ohren.
Also ich hatte auch mal ein Kieferbruch mit meinem anderen ersten Auto, ist keine schöne Sache. Kannst immer froh sein wenn er an der Knautschzone kaputt ist und nichts in den Motorraum gedrückt wurde. In mein Freund sein Audi ist mal ein Hirsch reingerannt, da hat es die ganzen Front zerissen. :( Man war ich erschrocken.
Allem in allem hast du aber ein billiges Auto wo man leicht Teile herbekommt. Ist ja eher ein dünnes Blech beim Lupo. Aber ich weiß gar nicht wie das ist, denn er wird nicht mehr gebaut, ob man das aus dem Ausland herschippern muss...?
Zur Sachlage Unfall, wenn der andere ein Stopschild überfahren hat, dann ist eindeutig er Schuld! Unfall mit halben Jahr Führerschein - autsch - das riecht nach Nachschulung... Bin ja mal gespannt was bei rauskommt.
Zitat:
Aber ich weiß gar nicht wie das ist, denn er wird nicht mehr gebaut, ob man das aus dem Ausland herschippern muss...?
Die 35 Euro holen die sich sowieso bei dem, den Sie für den Verursacher halten.
Da ein Unfall nur eine Ordnungswidigkeit ist, gibt es da auch keine Nachschulung wie hier angekündigt.
Ich hoffe du hast die Daten vom Unfallgegner und dir auch den Ausweiß zeigen lassen.
Darüber hinaus bist du bei einem Unfall dazu verpflichtet unverzüglich deine Versicherung zu informieren (falls du es noch nicht getan hast, dann hol dass mal schnell nach). Aber da wird dein Anwalt ja jetzt einschreiten.
Was den Schaden angeht verstehe ich nicht, wie man auf dem Foto schon irgendwas erkennen will, das müsste man alles mal bei geöffneter Haube sehen und auf ein paar Fotos aus verschiedenen Betrachtungswinkeln mit ner besseren Auflösung sehen (oder sehe nur ich das Foto in 131 * 98 Pixeln).
Sollte z.B. der Schlossträger nen kleinen Schlag haben, dann wird der Gutachter den zwar aufschreiben, dass heißt aber noch nicht das der wirklich neu muss. Beim Querträger wäre das schon was anderes.
Naja lade einfach mal ein paar Bilder hoch, auf denen man was sehen kann, dann kann man auch was verwertbares dazu sagen.
Gruß
Philipp
meine Meinung: immer die Polizei rufen!
es gibt genügend Arschlöcher die erst ihre Schuld anerkennen und nachher von nichts mehr wissen!
und auch ein vermeintlich kleiner Schaden kann dann ganz schön ans Finanzielle gehen, wenn man es z.B. nicht über die Versicherung regeln will wegen Erhöhung der Prozente usw...
Hier in HH ist es bei Unfällen nur mit Sachschaden allerdings in der Tat so, dass die Polizei nicht kommt, wenn gerade viel zu tun ist. Nen bissl bescheidwissen, was zu tun ist, schadet also wirklich nicht.
Natürlich kann man am Telefon nen bissl dramatisieren. Freunde macht man sich damit aber nicht...
Hab heute wegen ner anderen harmlosen Sache über ne Stunde vergeblich auf die Polizei gewartet. Auch auf der Wache vorbeigehen hat nix genutzt, hätte nach deren Angaben mindestens nochmal 40 mins gedauert (bis zum Schichtwechsel, haha).
Irgendein Spinner hat mein Fahrrad mit seinem zusammengeschlossen und das Hotel, bei dem ich zu ner Tagung war, wollte das Werkzeug nicht rausrücken, weil die der festen Überzeugung waren, dann Probleme zu bekommen. Polizei gab mir zu der eindeutigen Rechtslage zwar Recht, wollte aber ohne die Situation selbst gesehen zu haben, dem Hotel natürlich nix raten.
Dabei war der Sachverhalt absolut eindeutig und das andere Fahrrad noch durch 2 weitere Schlösser gesichert. Mir ist überhaupt unklar, wer nen uraltes Hollandrad mit 3 Schlössern sichert.
Ich habs dann aufgegeben und hol das Fahrrad nen andernmal mit dem Auto. 1,9 km Fußweg von der U-Bahn.
Hatte überlegt, ob ich Terz mache und den Hoteldirektor kommen lasse, immerhin hat mein Arbeitgeber da viel Geld gelassen. Hab es dann bei ner Beschwerde belassen. Dachte, wenn ich Terz mache schlägt dann garantiert doch die Polizei auf. Leider Fehlanzeige...
wegen den bildern...hab ich leider nur das eine...bzw noch 2 andere die aber so ähnlich aussehen...
mein auto steht jetzt solange in der werkstadt...
habs nachm unfall gleich dahin gefahren...
und das mit der polizei war irgendwie auch komisch..
und zwar hat der mann was von polizei gesagt und dann haben wir adressen ausgetauscht...bzw dachten meine freundin und ich dass als er im auto war die polizei rufen würde aber später wars dann irgendwie dochnix mit polizei und nachdem wir die adresse hatten ist er wieder abgedüst...das war mir ein bischen suspekt aber ich hab so gezittert...ich war voll geschockt...war ja mein erster unfall überhaupt und dann gleich noch in meinem eigenen auto was ich mir komplett selbst unterhalten muss das heißt ich bekomm lediglich benzingeld von meinen eltern...
deshalb war das für mich schon ganz schön kacke :(
jetz kann ich 2 monate busfahren *grummel* aber ich hab gehört man bekommt das geld dann ersetzt oder kann nen leihwagen in anspruch nehmen...
apropos leihwagen...bekannte und verwandte meinten auch der gute mann hätte die polizei eigentlich rufen müssen weil sein auto ein mietwagen war...
also bekommt er warscheinlich auch noch ärger mit der mietfirma ^^
aber ist echt scheiße gelaufen
fürs nächste mal weiß ich auf jeden fall das ich die polizei rufe!
in dem moment hab ich nur leider nichts gepeilt...hab auch alle drumrumstehenden leute garnicht bemerkt und alles...
mensch alter sach das niemanden ...mit dem yellow...
stopschild is stopschild ...ende .
keine bange ...das isn totalschaden ..
krichste gezahlt ...
krieg ich dann net nur den wert vom auto was es vor dem unfall wert war wenns ein totalschaden is?
krichste alles gezahlt sogar das Schleudertrauma was du hast
Glaub nicht, was hier geschrieben wird und frag Deinen Anwalt!
Zitat:
krichste alles gezahlt sogar das Schleudertrauma was du hast
Früher hätte man sich über 500 DM gefreut. Die Sätze sind aber nicht in dem Maße gestiegen wie viele andere Preise.
Natürlich kriegt man auch nicht den Kaufpreis des Gebrauchtwagens, wenn man den schon nen Weilchen hat. Die Zeiträume hängen bei der Kasko vom Versicherungsvertrag ab. Bei der Haftpflicht gibt es eh bei Gebrauchtwagen in den meisten Fällen eh nur den Wiederbeschaffungsaufwand oder ggf. die etwas höher liegenden Reparaturkosten (30 % Regel). Wann genau es welche Kosten gibt, kann der Anwalt sagen oder in übersichtlicher Tabelle nachzulesen in JuS 2009, S. 299 ff.
Zitat:
Früher hätte man sich über 500 DM gefreut. Die Sätze sind aber nicht in dem Maße gestiegen wie viele andere Preise.